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Sonntag, 5. Juni 2016

Das Wiener Wehrbürgertum in der ersten Hälfte des 14.Jahrhunderts - Teil 2

Kommen wir also nun zum zweiten Teil des Artikels über "Das Wiener Wehrbürgertum in der ersten Hälfte des 14.Jahrhunderts" und beschäftigen wir uns mit der vierten großen Aufgabe für die militärisch aktiven Mitglieder der Wiener Gesellschaft .. 

Das "Ausfahren" 

Neben den Verpflichtungen alles für die Stadt IN der Stadt zu tun kann man die Abhängigkeit der Stadt vom Landesherrn (im Gegensatz zur Reichsunmittelbarkeit und damit nur der Gefolgschaft zum römischen Kaiser) gut daran erkennen, dass die vom Herren gewährten Privilegien eben auch Pflichten mit sich brachten. Und einer dieser Pflichten war die Gefolgschaft zum Landesherrn in seinen militärischen Unternehmungen zu erfüllen.

Aber Wien wäre nicht (mein) Wien wenn alles ein wenig weniger wienerischer wäre. Und so brachten die Wiener zuerst ihren großmütigen Kaiser Friedrich II 1237 und später ihren Herzog mit Migrationshintergrund Rudolf I von Habsburg 1278 dazu dieses Recht .. hmm .. sagen wir mal "leicht" einzuschränken.

Im entsprechenden Stadtrechtsprivileg wurde also niedergelegt, dass die Wiener selbstverständlich stets und voller Inbrunst im Gefolge des Herzogs ausziehen würden um Heldentaten ungeahnten Ausmaßes zu vollbringen .. aber bitte nur einen Tag lang. Zum Abendessen müssten sie dann schon wieder daheim sein!
Genau formuliert wurde die Gefolgspflicht so, dass man keinen Bürger zur Heerfahrt zwingen durfte außer man zog Frühmorgens, bei Sonnenaufgang, los und war noch "pey de sunneschein" wieder zurück. Das dürfte dann dem Herzog vor allem bei (rein hypothetischen) Schlachten um das Wirtshaus in Perchtoldsdorf oder bei einer gepflegten Schlägerei unter Badegästen am Wiener Donauufer einen garantierten Sieg eingebracht haben.

EDIT: So wie es aussieht war die Seeligkeit der abendlichen Heimkehr tatsächlich um 1278 aus dem Stadtrecht gestrichen worden. Was bedeutet dass ich wohl doch noch eine Decke zu meiner Ausrüstung packen müssen. Ein Nachtlicht auch. Und ein Kuscheltier.